Professionelle Übersetzungen
Sie benötigen eine Übersetzung aus dem Spanischen/Französischen? Ich helfe Ihnen gerne weiter – kompetent, zuverlässig und schnell. Ganz gleich, ob Sie als Privatkundin oder Privatkunde eine beglaubigte Urkundenübersetzung brauchen oder als Unternehmen die Sprache Ihrer Kundinnen und Kunden verstehen möchten oder als Kanzlei ein Mandat mit Auslandsbezug übernommen haben: Sie erreichen mich von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Qualität hat absoluten Vorrang
Sie erhalten bei mir qualitativ hochwertige Übersetzungen. Dabei baue ich auf meine qualifizierte Ausbildung als Diplom-Übersetzerin und auf 35 Jahre Übersetzungserfahrung.
Zuverlässigkeit ist selbstverständlich
Sie können sich darauf verlassen, dass alle im Vorfeld eines Auftrages getroffenen Abmachungen, insbesondere Liefertermine, eingehalten werden.
Schnelligkeit gehört zum Geschäft
Damit Sie Ihre Übersetzung so schnell wie möglich bekommen, stütze ich mich auf gründlich erarbeitete Terminologie und auf die besten CAT-Programme und Fachwörterbücher.
Als vom Oberlandesgericht Köln ermächtigte Übersetzerin für Französisch und Spanisch stehe ich Ihnen für die Übersetzung von Urkunden jeder Art zur Verfügung: Zeugnisse, Erbscheine, Geburtsurkunden, Urteile, Testamente, Vollmachten oder Verträge. Ich sorge dafür, dass die notwendigen Übersetzungen sorgfältig erledigt und auch beglaubigt werden. Wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie hier. Persönliche Angelegenheiten sind Vertrauenssache. Gerne kläre ich Ihre Fragen persönlich mit Ihnen. Rufen Sie mich an!
Gerade im Auslandsgeschäft hängt viel von einer gelungenen Kommunikation ab. Damit Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden erfolgreich kommunizieren können, übersetze ich Ihnen: Geschäftsberichte, Protokolle von technischen Terminen, Korrespondenz jeder Art, Anfragen, Reklamationen oder Produktbeschreibungen. Spezialisiert bin ich auf die technischen Fachgebiete, die Sie hier finden. Langfristige Geschäftserfolge erfordern ein professionelles Auftreten. Sprechen Sie mich an!
Juristische Fachtexte sollten nur von qualifizierten Übersetzern mit Kenntnissen der rechtlichen Fachbegriffe und des jeweiligen Landesrechts übersetzt werden. Sollte zum Beispiel zu einem Nachlass auch eine Immobilie in Spanien gehören, in Frankreich ein Verkehrsunfall passiert sein oder ein Vertrag mit einer algerischen Firma unterzeichnet werden müssen, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Als Ihre direkte Ansprechpartnerin kümmere ich mich persönlich um Ihre Übersetzungen.